Untersuchungen

Zu Beginn erfolgt die Bestimmung der Blutgruppe und des Rhesusfaktors sowie die Durchführung eines Antikörpertests, um gegebenenfalls eine Blutgruppen­unverträglichkeit zwischen Ihnen und Ihrem Kind frühzeitig festzustellen. Dieser Antikörpertest wird zwischen der 24. Und 28. Schwangerschaftswoche (SSW) wiederholt. Falls bei Ihnen das Blutgruppenmerkmal „Rhesus negativ“ festgestellt wurde, erhalten Sie zwischen der 28. und 30. SSW eine Spritze, um einer möglichen Unverträglichkeit vorzubeugen. Gesetzlich vorgeschrieben sind ferner ein Suchtest auf Geschlechtskrankheiten und eine Rötelnantikörperbestimmung. Diese ist wichtig, da eine Infektion mit dem Rötelnvirus in der Schwangerschaft zu Miss­bildungen bei Ihrem Kind führen kann.

Nach der 32. SSW wird nochmals eine Blutentnahme durchgeführt, die eine bestehende Infektion mit dem Hepatitis-B-Virus aufdecken soll. Eine solche Infektion könnte unter der Geburt zu einer Ansteckung Ihres Kindes führen.

Ultraschall-Untersuchungen
Dreimal während der Schwangerschaft ist eine Beurteilung der kindlichen Entwicklung per Ultraschall vorgesehen (sogenanntes Screening).

1) Screening: 9-12 Schwangerschaftswoche
2) Screening: 19.-22. Schwangerschaftswoche
3) Screening: 29.-32. Schwangerschaftswoche

Mithilfe dieser Ultraschalluntersuchungen können in vielen Fällen eventuelle schwere Entwicklungsstörungen des Kindes frühzeitig bemerkt werden, um gegebenenfalls eine entsprechende Diagnostik oder Therapie einleiten zu können. Hierbei sehen auch die Mutterschaftsrichtlinien weitere medizinisch begründete Untersuchungen vor.

Toxoplasmose
Die Toxoplasmose ist eine Infektionskrankheit, die durch den Erreger „Toxoplasma gondii“ von der Mutter auf das ungeborene Kind übertragen werden kann. Eine Infektion erfolgt hauptsächlich über Katzenkontakt (Katzenkot) oder durch den Genuss von rohem Fleisch (Mett oder Tartar) oder nicht durchgebratenes Fleisch sowie ungewaschenem Obst, Gemüse und Salat. In Deutschland haben zirka 45 bis 50 Prozent der Frauen im gebärfähigen Alter diese Erkrankung unbemerkt durchgemacht und sind daher geschützt. Bei einer Erstinfektion in der Schwangerschaft können schwere Missbildungen mit Gehirnschäden und Erblindung beim Ungeborenen entstehen.

Durch eine Blutentnahme zu Beginn der Schwangerschaft können wir frühzeitig feststellen, ob bereits Antikörper (Abwehrstoffe) gegen Toxoplasmose gebildet wurden. Bei fehlender Immunabwehr sollten weitere Kontrolluntersuchungen folgen. Ist eine Schwangere an Toxoplasmose erkrankt, kann diese (bei recht­zeitiger Diagnosestellung) mit Antibiotika behandelt werden.