Zusatzleistungen

Ein „erweitertes Spektrum von Zusatzleistungen“ führt zu mehr Sicherheit in der Schwangerschaft. Nachfolgend erläutern wir Ihnen weitere Untersuchungen und Maßnahmen, die sinnvoll und empfehlenswert sind. Die Kosten hierfür müssen gesetzlich Versicherte jedoch persönlich tragen.

Zusätzlicher Ultraschall in der Schwangerschaft
Kaum eine andere medizinische Methode ist in ihrer Wirkung so gründlich untersucht worden wie der geburtshilfliche Ultraschall („evidence based medicine“). Nach Aussage weltweit führender Sonographie-Experten besteht ein eindeutiger Zusammenhang zwischen einer höheren Anzahl von Ultraschalluntersuchungen und dem positiven Ausgang der Schwangerschaft. Außerdem ist die Sonographie eine beliebte Methode für werdende Eltern, sich vom Wohlbefinden und dem Wachstum des Kindes zu überzeugen (Baby-Fernsehen) und schon vor der Geburt eine intensive Bindung zum Kind aufzubauen.
Diese zusätzlichen Ultraschalluntersuchungen sind sicher medizinisch sinnvoll, aber nicht zwingend notwendig.
Wir sind gerne bereit – außerhalb der regulären Schwangerschaftsvorsorge – auf Ihren persönlichen Wunsch hin, diese zusätzlichen Ultraschalluntersuchungen durchzuführen.

Blutzucker-Belastungstest
Ungefähr zwei Prozent aller Schwangeren leiden an einem Schwangerschaftsdiabetes, d.h. von 100 Schwangeren müssen zwei bis drei Frauen wegen eines Schwangerschaftsdiabetes behandelt werden.
Ein Schwangerschaftsdiabetes bedeutet ein höheres Risiko für Mutter und Kind. Beim Kind besteht eine erhöhte Rate an Missbildungen, unnatürlich hohem Geburtsgewicht, nach der Geburt Atemnotsyndrom sowie Unterzuckerung mit nachfolgenden Hirnschäden. Durch Plazentainsuffizienz (verminderte Leistung des Mutterkuchens) kann es zu einer dreifach höheren Frühsterblichkeit kommen. Der „Gestationsdiabetes“ ist die dritthäufigste Ursache für einen intrauterinen Fruchttod (das Absterben des Fötus im Mutterleib).
Bei der Mutter besteht eine erhöhte Neigung zu Fehlgeburten, erhöhter Fruchtwassermenge, erhöhtem Blutdruck, Harnwegsinfekten, Pilzinfekten sowie EPH-Gestose („Schwangerschaftsvergiftung“). Durch diese Komplikationen kommt es zu einer achtfach höheren Totgeburtsrate.
Der Schwangerschaftsdiabetes macht zunächst keine Symptome und kann mit einfachen Tests wie Urinzucker- oder Blutzuckerbestimmung nicht erfasst werden. Zur Feststellung eines Schwangerschaftsdiabetes eignet sich lediglich ein so genannter Blutzuckerbelastungstest.
Die Durchführung eines Blutzuckerbelastungstests zwischen der 23. und 28. Schwangerschaftswoche ist aus ärztlicher Sicht zu empfehlen.
Hier können spezielle Formen des Schwangerschaftsdiabestes frühzeitig entdeckt und Gegenmaßnahmen eingeleitet werden.
Diese Leistung ist nicht Bestandteil der Mutterschaftsrichtlinien, so dass Sie die Kosten für diesen Belastungstest selbst tragen müssen.